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   BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 112.82   

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BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 112.82 (https://dejure.org/1983,3050)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1983 - 1 WB 112.82 (https://dejure.org/1983,3050)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1983 - 1 WB 112.82 (https://dejure.org/1983,3050)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 112.82
    Soweit der Antragsteller abweichend von dieser Auslegung gleichwohl sein erstmalig im September 1982 geltend gemachtes Begehren mit einem zusätzlichen Antrag zur Entscheidung des Gerichts stellen wollte, wäre ein solcher Antrag schon deshalb unzulässig, weil Gegenstand des Antragsverfahrens nur sein kann, was Gegenstand des Vorverfahrens war (BVerwGE 43, 193, 195) [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70].

    Eine der Klageerweiterung anderer Verfahrensarten entsprechende Antragserweiterung kennt die Wehrbeschwerdeordnung nicht (BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70] m.w.N.).

  • BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77

    Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 112.82
    Der Antrag, die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten wegen eines Verstoßes gegen die Nr. 154 ZDv 20/6 aufzuheben, ist zulässig (BVerwGE 63, 3, 5 ff [BVerwG 22.02.1978 - 1 WB 74/77] m.w.N.), insbesondere auch fristgerecht eingelegt und begründet worden (§ 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2, Abs. 5 Satz 2, § 7 WBO).

    Das gilt auch für die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten; sie ist daher aufzuheben, ohne daß es der Aufhebung der Beurteilung vom 6. Juli 1981 bedarf (BVerwGE 63, 3, 6, 9 ff [BVerwG 22.02.1978 - 1 WB 74/77]).

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 63.66

    Ist ein ehebrechender Offizier für die Bundeswehr tragbar?

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 112.82
    In den Fällen des § 21 WBO wird der "Gegenstand des Antrags" durch die Antragsschrift bestimmt (BVerwG NZWehrr 1970, 26, 28).
  • BVerwG, 18.12.1973 - I WB 186.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 112.82
    Denn die angefochtene Entscheidung des BMVg war nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, obwohl mit ihr ein Antrag zurückgewiesen worden war (BVerwGE 46, 209, 211 [BVerwG 18.12.1973 - I WB 186/72]; 251, 252; § 7 Abs. 2 WBO).
  • BVerwG, 10.04.1980 - 1 WB 51.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 112.82
    Eine unter Verletzung dieser Pflicht erstellte Beurteilung ist mithin rechtlich fehlerhaft und kann nicht bestehen bleiben (BVerwG Beschluß vom 10. April 1980 - 1 WB 51/79 - m.w. N.).
  • BVerwG, 10.08.1983 - 1 WB 50.81

    Dienstliche Beurteilung - Antrag auf gerichtliche Entscheidung -

    Die Grenzlinie zwischen nicht eröffnungspflichtigen Werturteilen und solchen Tatsachen, zu denen der Untergebene gehört werden muß, kann dort gezogen werden, wo ein erfahrener, gewissenhafter höherer Vorgesetzter bei der Würdigung der Beurteilung entweder das Urteil als verständlich und keiner weiteren Begründung bedürfend ansieht oder wo er fragt: "Was hat zu diesem Urteil geführt? Was war vorgefallen?" (BDHE 7, 166, 168 = NZWehrr 1967, 72, 74), oder wenn feststeht, daß eine auch als Werturteil denkbare Formulierung in Wahrheit die Wiedergabe eines einzigen tatsächlichen Vorgangs (BVerwG Beschluß vom 25. Mai 1983 - 1 WB 112/82) oder doch bestimmter, einzelner auffälliger Vorgänge (BVerwG Beschluß vom 25. März 1969 - 1 WB 6/69) ist.
  • BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90

    Anfechtung der Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung -

    Die Grenzlinie zwischen nicht eröffnungspflichtigen Werturteilen und solchen Tatsachen, zu denen der Untergebene gehört werden muß, kann dort gezogen werden, wo ein erfahrener, gewissenhafter, höherer Vorgesetzter bei der Würdigung der Beurteilung entweder das Urteil als verständlich und keiner weiteren Begründung bedürfend ansieht oder wo er fragt: "Was hat zu diesem Urteil geführt? Was war vorgefallen?" oder wenn feststeht, daß eine auch als Werturteil denkbare Formulierung in Wahrheit die Wiedergabe eines einzigen tatsächlichen Vorgangs (BVerwG Beschluß vom 25. Mai 1983 - 1 WB 112/82) oder doch bestimmter, einzelner auffälliger Vorgänge (BVerwG Beschluß vom 25. März 1969 - 1 WB 6/69) ist.
  • BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 168.88

    Dienstliche planmäßige Beurteilung eines Soldaten - Stellungnahme zu der

    Die Grenzlinie zwischen nicht eröffnungspflichtigen Werturteilen und solchen Tatsachen, zu denen der Untergebene gehört werden muß, kann dort gezogen werden, wo ein erfahrener, gewissenhafter, höherer Vorgesetzter bei der Würdigung der Beurteilung entweder das Urteil als verständlich und keiner weiteren Begründung bedürfend ansieht oder wo er fragt: "Was hat zu diesem Urteil geführt? Was war vorgefallen?" oder wenn feststeht, daß eine auch als Werturteil denkbare Formulierung in Wahrheit die Wiedergabe eines einzigen tatsächlichen Vorgangs (BVerwG Beschluß vom 25. Mai 1983 - 1 WB 112/82) oder doch bestimmter, einzelner auffälliger Vorgänge (BVerwG Beschluß vom 25. März 1969 - 1 WB 6/69) ist.
  • BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 42.88

    Einfluss persönlicher Personalgespräche auf die militärische Verwendungsplanung -

    Bei dieser Feststellung kann es sich um eine Behauptung tatsächlicher Art handeln, zu der der Antragsteller gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 SG i.V.m. Nr. 154 (a), (c 3) ZDv 20/6 a.F. vor Aufnahme in die Beurteilung gehört werden mußte, weil es sich hierbei um mit negativer Tendenz zum Ausdruck gebrachte Zweifel handelt, die ihre Ursache in einer bestimmten Tatsache haben, nämlich in dem vom Antragsteller bei seiner Versetzung/Kommandierung zum 1. April/3. März 1986 gezeigten Verhalten (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. Mai 1983 - 1 WB 112/82).
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